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SPD-Ratsfraktion Gelsenkirchen

Gelsenkirchen, 20. Januar 2009

SPD-Fraktion/Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Bildungsfonds-Gelder neu verteilen

Durch die Änderung des Familiengesetzes auf Bundesebene werden Gelder aus dem „Bildungsfonds“ frei, da Schüler/-innen aus Hartz IV-Familien der 1. bis 10. Schuljahre in Zukunft hierüber 100 Euro zum Schuljahresbeginn erhalten. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben daher heute untenstehenden Dringlichkeitsantrag zur Verwendung dieser Mittel gestellt.

Dringlichkeitsantrag für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 22. 01. 2009, des Ausschusses für Bildung am 27. 01. 2009 und des Ausschusses für Soziales und Arbeit am 28. 01. 2009.

Vor dem Hintergrund der neu eingeführten Leistung von 100 € zu Beginn eines jeden Schuljahres für Schüler/-innen des 1.-10.Schuljahres aus HartzIV-Familien soll die Verwendung der Mittel des Bildungsfonds (Entscheidung vom 15.4.08, Vorlage 04-09/5491) verändert werden.

Da de neue Leistung sowohl den bisher aus dem Bildungsfonds finanzierten Eigenanteil bei den Lernmittel als auch den bisher zusätzlich gewährten Zuschuss für die Erstausstattung zum Beginn des 1. Schuljahres und beim Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe 1 abdeckt, sollen die Gelder des Bildungsfonds für die Jahre 2009/10 nunmehr wie folgt für die Zielgruppen Kinder und Schüler/-innen aus HartzIV-Familien verwandt werden:

  • Übernahme des Eigenanteils der Lernmittelkosten für die Schüler/-innen der 11.-13.Schuljahre.
  • Befreiung von den Kosten des Mittagessens in den Kindertagesstätten bis auf eine Restbeteiligung von 1 € (analog zu der Regelung beim Schulessen).
  • Soweit entsprechend des tatsächlichen Bedarfes noch Gelder des Bildungsfonds frei sind bzw. werden, sollen diese für Beratungs- und Betreuungsprojekte mit dem Zielgruppenschwerpunkt Kinder und Schüler/-innen aus HartzIV-Familien verwandt werden. Hierzu sind rechtzeitig Vorschläge durch die Verwaltung vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine praktikable Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Mittel zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.