Erfahrungen mit der Kommunalisierung der Versorgungsämter
SPD will Bericht zur Neuregelung und befürchtet negative Auswirkungen
Die SPD-Ratsfraktion hat den Tagesordnungspunkt
„Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Schwerbehindertenrechts“
für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (ASA) am 28. Januar beantragt.
Hindergrund ist, dass vor einem Jahr der Übergang der Zuständigkeit für die Umsetzung des Schwerbehindertenrechtes von den Versorgungsämtern auf die Städte und Kreise erfolgte. Wie viele andere Städte hatte sich Gelsenkirchen gegen die Übertragung dieser Landesaufgabe gewehrt. Strittig war dabei insbesondere, ob die Qualität der Betreuung unter der Neuorganisation leidet und ob den Städten höhere Kosten entstehen, als durch das Land erstattet werden.
Lutz Dworzak, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratfraktion: „Es sollten nun, ein Jahr nach der Neuregelung des Schwerbehindertenrechts, genügend Informationen für einen Erfahrungsbericht der Verwaltung im Sozialausschuss vorliegen. Es geht uns dabei nicht nur darum, ob zusätzliche Kosten auf die Stadt Gelsenkirchen zugekommen sind. Das wäre die übliche Konsequenz, wenn sich das Land zu Lasten der Städte von einer Aufgaben befreit. Uns geht es besonders darum, wie sich die Qualität der Betreuung und Beratung der Menschen, die mit Anliegen in Sachen Schwerbehindertenrecht vorsprechen, entwickelt hat. Interessant ist dabei zum Beispiel, wie sich die Bearbeitungszeiten und die Quote der anerkannten Fälle entwickelt haben.“
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