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Udo Brückner: Ordnungsbehördliche Verordnung schützt auch die BlindenleitsystemeZur neuen „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen“ nimmt Udo Brücker als Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Behinderungen wie folgt Stellung: „Mit Freude und Zufriedenheit habe ich zur Kenntnis genommen, dass meine Anregung zur Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung“, genauer des § 4 Absatz 6 (s.u.) von der Verwaltung, hier insbesondere vom Referat Senioren- und Behindertenkoordination, umgesetzt wurde. Für blinde- und sehbehinderte Menschen sind diese sogenannten Bodenindikatoren (Blindenleitsysteme) im öffentlichen Raum unverzichtbare Orientierungshilfen. Durch die Erweiterung des § 4 ist somit ein Instrument vorhanden, mit dem bei Zuwiderhandlung ordnungsbehördlich eingeschritten werden kann. Auf dem guten Weg zu einer senioren- und behindertenfreundlichen Stadt hat Gelsenkirchen wieder einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.“ (Auszug aus der ObVo: Es ist untersagt, auf den vorhandenen Blindenleitsystemen (Leitlinien aus Rillen/Noppensteinen) jegliche Gegenstände wie z. B. Papierkörbe, Bestuhlungen, Fahrzeuge etc. abzustellen, da die Funktionsfähigkeit der Blindenleitsysteme jederzeit sichergestellt sein muss.) |