Information für die Presse

zurück

SPD-Ratsfraktion Gelsenkirchen

Gelsenkirchen, 17. April 2009

Dr. Klaus Haertel: Keine Verzögerungstaktik bei zusätzlichen Hundeauslaufflächen

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen wird die Anleinpflicht für Hunde in Gelsenkirchen als zu streng gefasst angesehen. Außerdem soll ausdrücklich kritisiert worden sein, dass angesichts der Beschränkungen durch die Verordnung die eine vorhandene Hundeauslauffläche im Nordsternpark nicht ausreichend sei.
Dr. Klaus Haertel„Wir kennen das Urteil zwar bisher nur aus den Medien, aber wir haben das Thema  Hundeauslaufflächen bereits im Februar 2007 nicht ohne Grund in die Haushaltsberatungen eingebracht, denn es gibt den Bedarf nach Flächen, auf denen Hunde frei laufen können. Das gehört zur artgerechten Haltung von Vierbeinern“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Haertel. „Demgegenüber gibt es natürlich auf der anderen Seite das verständliche Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Sauberkeit in der Stadt und nach Schutz vor möglichen Gefährdungen, weshalb ja u. a. die Anleinpflicht erlassen wurde. Hier galt und hier gilt es, Kompromisse zu finden, die beiden Seiten gerecht werden. Wir fühlen uns durch das Urteil in unserer Haltung bekräftigt.“  
Erst nachdem die SPD-Fraktion immer wieder nachgehakt hat, legte die Fachverwaltung im April 2008 eine Vorlage für den Hauptausschuss vor.  „Diese war aber so sehr mit Hürden und Bedenkenträgerei gespickt, dass ich sie eher als Verhinderungsvorlage bezeichnen würde, so Dr. Klaus Haertel. Auf Grund der Kritik befasste sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Verwaltung noch einmal intensiv mit dem Thema. Im Januar 2009 wurden dann den Bezirksvertretungen wenige Tage vor den Sitzungen Vorschläge zugeleitet, die trotz der intensiven Vorberatung nicht in sich schlüssig waren und erheblichen Diskussionsbedarf erwarten ließen. Die Vorlagen wurden deshalb von der Verwaltung wieder zurückgezogen.
„Trotz zweier kompletter  Sitzungsrunden der Bezirksvertretungen hat die Fachverwaltung bisher keine weiteren Vorschläge gemacht. Wir erinnern deshalb die Verwaltung noch einmal an unseren Antrag und nehmen  das aktuelle Urteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen zur Anleinpflicht zum Anlass, die Verwaltung im Hauptausschuss um einen Sachstandsbericht zu bitten, der die rechtlichen Fragen beleuchten, aber auch unserem Anliegen ein weiteres Mal Nachruck verleihen soll, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Haertel.