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SPD-Ratsfraktion Gelsenkirchen

Gelsenkirchen, 15. Oktober 2008

Kinderbetreuungsgesetz des Bundes: Gelsenkirchen gut aufgestellt – Pläne liegen bereits in der Schublade

Die SPD-Fraktion hat heute beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss am 20. November umfassend über den aktuellen Sachstand zu den Auswirkungen des neuen Kinderförderungsgesetzes des Bundes auf Gelsenkirchen informiert wird. Es sieht bis zum Jahr 2013 den Ausbau der Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag auf ein Betreuungsangebot von 35 % und einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vor.

Ralf LehmannRalf Lehmann, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses: „Die Verwaltung wird dann wieder aufzeigen können, dass Gelsenkirchen gut aufgestellt ist. Die Pläne für den Ausbau der Kinderbetreuung liegen in der Schublade. Wir sind nicht meilenweit – wie von der  CDU behauptet - von einer guten Betreuung unserer Kinder entfernt, sondern arbeiten zeitnah und in Kontakt mit den Eltern an Lösungen, die sich an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientierten.

Wir hoffen, dass die CDU/FDP-Landesregierung nun zeitnah praxisgerechte Vorschläge für die Weitergabe des Geldes des Bundes an die Städte macht. Es darf nicht passieren, dass die Stadt Gelsenkirchen durch diesen Umweg über das Land weniger erhält, als ihr bei einer direkten Vergabe zustehen würde.“

Bereits am 5. Juni hat der Jugendhilfeausschuss über den damals vorliegenden Referentenentwurf des Kinderförderungsgesetzes anhand einer umfassenden Vorlage der Verwaltung diskutiert und die neu justierten Ziele aufgezeigt. Das Ziel, einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr und eine Quote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen ist großen Anstrengungen zu erreichen. Wortmeldungen der CDU vermerkt das Protokoll der Sitzung zu diesem Punkt übrigens nicht. Die SPD-Fraktion begrüßt auch, dass das sogenannte „Betreuungsgeld“ nicht Bestandteil des Gesetztes geworden ist und eine Kommerzialisierung der Kinderbetreuung verhindert wurde.

Ralf Lehmann: „Gerade sozial benachteiligte Familien hätten das Betreuungsgeld in Anspruch genommen und damit die Chance auf eine frühe Bildung der Kinder nicht wahrgenommen. Auch die von der CDU favorisierte Förderung von gewinnorientiert arbeitenden Trägern konnte verhindert werden. Frühkindliche Bildung kann man nicht mit Marktgesetzen machen.“

Ralf Lehmann abschließend: „Die von Wolfgang Heinberg geäußerte vorschnelle Kritik an den Zielen der Stadt ist falsch und soll wohl nur der eigenen Profilierung dienen. Nur das gemeinsame Suchen nach den passengenauen Lösungen für unsere Stadt hilft uns aber weiter.“