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SPD-Ratsfraktion Gelsenkirchen

Gelsenkirchen, 11. September 2008

Versuchsphase der Biotonne ohne Verkleinerung der Restmülltonne rechtlich abgesichert  - CDU streut bewusst Falschinformationen

Die SPD-Ratsfraktion sieht im Gegensatz zur CDU keinerlei rechtliche Hindernisse bei der probeweisen Einführung der Biotonne in ausgesuchten Stadtteilen.

Dr. Klaus HaertelDr. Klaus Haertel, SPD-Fraktionsvorsitzender: „Die CDU streut bewusst Falschinformationen, weil ihr wohl sonst die Argumente gegen eine zeitgemäße Abfallverwertung ausgehen. Aus dem - auch von der CDU zitierten - Rechtsgutachten geht eindeutig hervor, dass für die Versuchsphase die Verkleinerung der Restmülltonne durch eine Vereinbarung ausgeschlossen werden kann. Ich empfehle der CDU bei Gutachten auch die zweite Seite zu lesen! Deshalb ist eine Änderung der Gebührensatzung nicht notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen. Eine allgemeine Reduzierung der Größe der grauen Tonne gemäß der Abfallsatzung, zum Beispiel weil sich die Personenzahl im Haushalt ändert, ist natürlich weiterhin möglich.“

Dr. Klaus Haertel, Fraktionsvorsitzender: „Wir bekennen uns ausdrücklich zum Probebetrieb der Biotonne und zum Prinzip der freiwilligen Teilnahme. Ziel ist, dass die Biotonne in dieser Phase für den Nutzer und für Gelsendienste kostenneutral ist. Die Teilnehmer am Versuch erklären sich daher damit einverstanden erklären, dass die Teilnahme am Modellversuch und die kostenlose Bereitstellung der Biotonne nicht zur Konsequenz hat, dass das Volumen der Restmüllbehälter und damit die Abfallgebühren in der Testphase herabgesetzt werden können. Damit lösen sich alle Befürchtungen der CDU in Luft auf werden als das erkennbar was sie sind: Ein untauglicher Störversuch gegen die erfolgreiche Erprobung der Biotonne im Rahmen eines freiwilligen Probebetriebs.“

Der Diskussion im Betriebsausschuss Gelsendienste in der nächsten Woche sieht die SPD-Ratsfraktion daher gelassen entgegen.“